Corporate Governance
1. Allgemeine Bestimmungen
§1
Die Gesellschaft führt die Firma „RHI AG“.
Der Sitz der Gesellschaft ist Wien.
Ihre Dauer ist nicht auf bestimmte Zeit beschränkt.
§2
Die Gesellschaft wurde von einer Gesellschaft m.b.H. in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.
§3
- Gegenstand des Unternehmens ist:
a) Erwerb von und Beteiligungen an anderen Unternehmungen und Gesellschaften, insbesondere an Industrieunternehmen, ausgenommen Bankgeschäfte.
b) Geschäftsführung in und Vertretung solcher Unternehmungen und Gesellschaften zu a) sowie
c) Übernahme von Verwaltung, Managementaufgaben und Beratung (Organisation, Datenverarbeitung, Versicherung usw.) an anderen Unternehmungen und Gesellschaften,
d) Betrieb des Speditionsgewerbes sowie
e) Betrieb eines Reisebüros,
f) Handel mit Waren aller Art. - Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich sind oder damit zusammenhängen; insbesondere ist die Gesellschaft, ohne hierauf beschränkt zu sein, berechtigt:
a) zur Erwerbung und zum Besitz von Grundstücken, Anlagen, Maschinen und Einrichtungen;
b) zur Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland;
c) zum Erwerb und zur Veräußerung von Patenten sowie zum Erwerb und Vergabe von Lizenzen;
d) zur Nutzung des Know-how aus Forschung, Produktion und Anwendungstechnik;
sämtliches sowohl im Inland als auch im Ausland.
§4
Die Veröffentlichungen erfolgen in der „Wiener Zeitung“.
