Corporate Governance Bericht

Seit 1. Oktober 2002 ist in Österreich ein Corporate Governance Kodex in Kraft, der internationalen Standards für die verantwortungsvolle Leitung von Unternehmen entspricht. RHI unterstützt die Corporate Governance-Zielsetzungen, durch mehr Transparenz und einheitliche Grundsätze guter Unternehmensführung das Vertrauen in- und ausländischer Investoren in den Kapitalmarkt Österreich zu stärken.

RHI respektiert den österreichischen Corporate Governance Kodex und verpflichtet sich zur Beachtung der dort dokumentierten Bestimmungen. Der Kodex umfasst folgende Regelkategorien:

1. Legal Requirement (L): Regel beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften
2. Comply or Explain (C): Regel soll eingehalten werden; eine Abweichung muss
erklärt und begründet werden, um ein kodexkonformes Verhalten zu erreichen
3. Recommendation (R): Regel mit Empfehlungscharakter; Nichteinhaltung ist weder offenzulegen noch zu begründen.

Der überwiegende Teil der im Kodex enthaltenen Regelungen und Empfehlungen ist für die RHI AG als Mitglied im ATX und Prime Market der Wiener Börse bereits selbstverständlich und wird im Sinne einer verantwortungsvollen Unternehmensführung seit längerem angewendet.

Zu veröffentlichende Informationen im Sinne des Corporate Governance Kodex:
Ziffer 30 Corporate Governance Kodex (C-Bestimmung):
Informationen zu Grundsätzen der Vorstandsvergütung

>> Grundsätze für die Erfolgsbeteiligung des Vorstandes und
Kriterien der Erfolgsbeteiligung:
Der variable Anteil ist an die Ziele EBIT und Ergebnis Cashflow geknüpft.

>> Verhältnis der fixen zu den erfolgsabhängigen Bestandteilen
des Gesamtbezuges:
Bis zu zwei Drittel des Gesamtbezuges sind variabel.

>> Grundsätze der gewährten Altersversorgung:
Prinzip der „deferred compensation“, keine direkten Leistungszusagen.

>> Grundsätze für Anwartschaften und Ansprüche im Falle
der Beendigung der Funktion:
Keine über den Vorstandsvertrag hinausgehenden Ansprüche.


Ziffer 39 Corporate Governance Kodex (C-Bestimmung):
Besetzung der Ausschüsse

Prüfungsausschuss:



Wirtschaftsprüfer Dipl.Bw. G. Peskes (Finanzexperte)
Dkfm. M. Gröller
S. Prinz zu Sayn Wittgenstein-Berleburg
DI L. Miedl
Nominierungsausschuss:



Dkfm. M. Gröller
Dr. H. Cordt
DI Dr. H. Draxler
Wirtschaftsprüfer Dipl.Bw. G. Peskes
Vergütungsausschuss:



Dkfm. M. Gröller
Dr. H. Cordt
DI Dr. H. Draxler
Wirtschaftsprüfer Dipl.Bw. G. Peskes


Ziffer 51 Corporate Governance Kodex (C-Bestimmung):
Vergütungsschema für den Aufsichtsrat

Gemäß § 15 der Satzung der RHI AG erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates (Kapitalvertreter) eine nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, deren Höhe durch die Hauptversammlung bestimmt wird. Die Verteilung der durch die Hauptversammlung bestimmten Vergütung an die Aufsichtsratsmitglieder erfolgt so, dass der Vorsitzende des
Aufsichtsrates das 2,5-fache des einfachen Aufsichtsratsmitglieds, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 1,75-fache des einfachen Mitglieds – jeweils aliquotiert pro rata temporis – erhält.


Ziffern 53, 54 + 58 Corporate Governance Kodex (C-Bestimmung):
Unabhängige Aufsichtsratsmitglieder, Funktionsperiode

Unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrates der RHI AG gemäß den durch den Aufsichtsrat festgelegten Kriterien, die auf der Website der Gesellschaft
(www.rhi-ag.com > Corporate Governance > CG Information) ersichtlich sind, sind:


Erstbestellung

Ende der
Funktionsperiode

Dkfm. M. Gröller, Aufsichtsratsvorsitzender

15.02.2002

HV 2010

Dr. H. Cordt, stv. Aufsichtsratsvorsitzender

01.06.2007

HV 2010

DI Dr. H. Draxler*), stv. Aufsichtsratsvorsitzender

01.06.2007

HV 2010

Dr. U. Glaunach

29.05.2008

HV 2011

H. Gorbach

01.06.2007

HV 2010

Dipl.Bw. G. Peskes

01.07.1999

HV 2009

S. Prinz Wittgenstein, CFA, MBA

17.05.2001

HV 2009

Gemäß Ziffer 54 Corporate Governance Kodex gehören bei Gesellschaften mit einem Streubesitz von mehr als 50% mindestens zwei Mitglieder dem Aufsichtsrat an, die nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10% sind oder dessen Interessen vertreten. Der RHI AG liegen die Erklärungen der Herren Dkfm. Gröller und Dipl. Bw. Peskes vor, dass sie diese Kriterien erfüllen.


Ziffer 58 Corporate Governance Kodex (C-Bestimmung):
Offenlegung anderer AR-Mandate bei börsenotierten Gesellschaften
Diese Informationen finden Sie auf der Website der Gesellschaft
(www.rhi-ag.com > Corporate Governance > CG Information).


Abweichungen von den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex ergeben sich bei RHI in dem folgenden Punkt:

Ziffer 31 Corporate Governance Kodex (R-Bestimmung):
Kodex-Wortlaut: Die Vergütungen werden für jedes Vorstandsmitglied einzeln veröffentlicht.
RHI Anmerkung: Die Darstellung der persönlichen Vergütungen liegt in der individuellen Entscheidungssphäre jedes Vorstandsmitgliedes; eine Veröffentlichung im Geschäftsbericht erfolgt demgemäß nicht.

*) Anmerkung zu Ziff. 53, 54, 58: DI Dr. Draxler ist KEIN unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrates

RHI AG,
Der Vorstand
Wien, 12. März 2008