Anträge an die Hauptversammlung 2008

Anträge zur 29. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG am 29. Mai 2008, soweit sie der RHI AG bekannt sind:

Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Es liegt der Vorschlag des Vorstandes vor, den Bilanzgewinn der RHI AG in Höhe von
222.486.495,67 zur Gänze auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung vom 24. April 2008 dem Vorschlag des Vorstandes angeschlossen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird daher in der Hauptversammlung am 29.05.2008 beantragen, den Bilanzgewinn der RHI AG in Höhe von € 222.486.495,67 zur Gänze auf neue Rechnung vorzutragen.

Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Es liegt der Antrag vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 die Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird beantragen, den Mitgliedern des Vorstandes die Entlastung für das Geschäftsjahr 2007 zu erteilen.

Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Es liegt der Antrag vor, für das Geschäftsjahr 2007 die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates der RHI AG unverändert gegenüber dem Vorjahr mit € 20.000,- für das einfache Aufsichtsratsmitglied, € 35.000,- für den stellvertretenden Vorsitzenden und € 50.000,- für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, gegebenenfalls aliquotiert pro rata temporis, festzusetzen.
Der Antrag lautet weiters darauf, ebenfalls unverändert gegenüber dem Vorjahr, für das Geschäftsjahr 2007 ein Sitzungsgeld in Höhe von € 545,- für jedes Aufsichtsratsmitglied pro teilgenommener Sitzung des Aufsichtsrates und in selber Höhe für jedes Ausschussmitglied pro teilgenommener Sitzung eines seiner Ausschüsse festzusetzen.

Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird beantragen, die KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, und zwar sowohl hinsichtlich des Abschlusses der RHI AG als auch des Konzern­abschlusses, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.

Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Der Vorstand wird beantragen 

  • die Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 Aktiengesetz mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital ohne weitere Zustimmung der Hauptversammlung bis zum 29.05.2013 - auch in mehreren Tranchen - gegen Bareinlagen oder Sacheinlage um bis zu EUR 27,254.875,44 durch Ausgabe von bis zu 3,750.353 auf Inhaber lautende Stückaktien mit Stimmrecht zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
  • Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn (i) die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, oder wenn (ii) die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und der Mindestausgabebetrag der neuen Aktien dem Durchschnitt der Schlusskurse der RHI Aktie (ISIN AT0000676903) an der Wiener Börse der 30 dem Zeichnungstag der neuen Aktien vorausgehenden Handelstage plus einem Aufschlag von mindestens 25% entspricht oder (iii) für Spitzenbeträge („Genehmigtes Kapital II“)

    Gleichzeitig soll in § 5 der Satzung folgender Absatz 4 neu eingefügt werden:

    „4.        Der Vorstand ist ermächtigt, gemäß § 169 Aktiengesetz mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital ohne weitere Zustimmung der Hauptversammlung bis zum 29.05.2013 - auch in mehreren Tranchen - gegen Bareinlagen oder Sacheinlage um bis zu EUR 27,254.875,44 durch Ausgabe von bis zu 3,750.353 auf Inhaber lautende Stückaktien mit Stimmrecht zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn (i) die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, oder wenn (ii) die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und der Mindestausgabebetrag der neuen Aktien dem Durchschnitt der Schlusskurse der RHI Aktie (ISIN AT0000676903) an der Wiener Börse der 30 dem Zeichnungstag der neuen Aktien vorausgehenden Handelstage plus einem Aufschlag von mindestens 25% entspricht oder (iii) für Spitzenbeträge. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 5 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern („Genehmigtes Kapital II“).“

Bericht des Vorstandes

Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Der Vorstand wird beantragen, die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 AktG im Umfang von bis zu 10.000 Stückaktien, dies entspricht ca. 0,03 % des Grundkapitals der Gesellschaft, zum Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der „Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1“ zu ermächtigen. Die Geltungsdauer der Erwerbsermächtigung gilt bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2009 und beträgt somit längstens 16 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung.

Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Der Vorstand wird die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung wie folgt zwecks Anpassung an die Änderung des Übernahmegesetzes durch das Übernahmerechts-Änderungs-Gesetz 2006, beantragen:
Streichung des obsoleten Abschnitts ´7. Übernahmeangebot´, § 26 (Ausschluss des Abschlags bei Pflichtangebot) der Satzung der Gesellschaft

Zu Punkt 9. der Tagesordnung:
Es liegt der Antrag vor

Herrn Dr. Ulrich Glaunach

als Mitglied ersatzweise für Herrn M. Eckhout, der mit Wirkung ab dem Tag der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung sein Mandat zurückgelegt hat, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, und zwar mit Wirkung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach der Wahl – also für das Geschäftsjahr 2010 – beschließt.
Der Lebenslauf des Kandidaten findet sich hier.